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„Kinder von Hoheneck“ können Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ erhalten
Der Lenkungsausschuss des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ hat klargestellt, dass die so genannten „Kinder von Hoheneck“ finanzielle Hilfen aus dem Fonds erhalten können. Als „Kinder von Hoheneck“ im Sinne dieser Regelung gelten Betroffene, deren Mütter zwischen 1950 und 1954 aufgrund von Urteilen sowjetischer Militärtribunale im DDR-Frauengefängnis Hoheneck inhaftiert waren, und die selbst entweder in Hoheneck oder zuvor in einem sowjetischen Speziallager geboren wurden.
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Bundeskabinett beschließt Aufstockung des Fonds Heimerziehung West – Hilfen für Betroffene in West und Ost gesichert
Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 der Aufstockung des Fonds „Heimerziehung West“ zugestimmt. Damit ist die Finanzierung der Hilfen für Betroffene, die als Kinder und Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in westdeutschen Heimen Leid und Unrecht erfahren haben, seitens des Bundes gesichert.
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Bundesregierung stimmt Aufstockung des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ zu
Die Bundesregierung hat der Aufstockung des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ auf bis zu 364 Millionen Euro zugestimmt. Auch die ostdeutschen Länder wollen in Kürze entsprechende Beschlüsse fassen. Damit können Betroffenen, die sich innerhalb der Anmeldefrist (bis zum 30. September 2014) gemeldet hatten, die benötigten Hilfen aus dem Fonds gewährt werden.
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Information zur Inanspruchnahme von Rechtsanwälten im Zusammenhang mit Fondsleistungen
Grundsätzlich ist zur Vereinbarung von Hilfsleistungen aus den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ und „Heimerziehung West“ kein Rechtsbeistand notwendig. Das Verfahren zur Gewährung der Leistungen sieht zu Beginn ein ausführliches Beratungsgespräch vor. Hierfür stehen speziell geschulte und erfahrende Beraterinnen und Berater in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung, die gemeinsam mit der bzw. dem Betroffenen den individuellen Hilfebedarf ermitteln und eine entsprechende Vereinbarung erarbeiten.
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Anmeldefrist für den Fonds „Heimerziehung West“ abgelaufen
Die Frist für die Anmeldung von Leistungsbegehren beim Fonds „Heimerziehung West“ ist zum 31. Dezember 2014 abgelaufen. Zahlreiche Betroffene haben die Möglichkeit genutzt, fristgerecht ihr Interesse an einem Beratungsgespräch und möglichen Leistungen des Fonds zur Überwindung von Folgeschäden aus Heimunterbringungen in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1975 zu bekunden.