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  • Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975

    Anfang Juli 2011 hat der Deutsche Bundestag auf Grundlage der Empfehlungen des „Runden Tischs Heimerziehung“ den fraktionsübergreifendenden Antrag „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ verabschiedet. Auch die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat am 27. Mai 2011 vergleichbare Beschlüsse gefasst. Basierend auf diesen Beschlüssen und in Abstimmung mit den betroffenen Kirchen, deren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden wurde die Vereinbarung zur Errichtung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1975“ (Fonds Heimerziehung West) mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2012 getroffen.

    Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, kann durch den Fonds finanzielle Hilfe gewährt werden, soweit durch die Heimerziehung heute noch nachweisbare Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden bestehen und dieser besondere Hilfebedarf nicht über die bestehenden Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt wird.

    Darüber hinaus sollen Betroffene dabei unterstützt werden, ihre Zeit der Heimunterbringung zwischen 1949 und 1975 aufzuarbeiten.

    In Fällen, in denen es aufgrund seinerzeit nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, soll mit Hilfe des Fonds ein Ausgleich gewährt werden.

    Zudem soll eine Aufarbeitung der Heimerziehung verbunden mit Schlussfolgerungen für die heutige und zukünftige Praxis sowohl durch öffentliche Veranstaltungen als auch durch wissenschaftliche Expertisen vorgenommen werden.

    Zu den Dokumenten

    Leistungen des Fonds

    Der „Fonds Heimerziehung West“ wurde zum 1. Januar 2012 eingerichtet. Insgesamt hat er ein Volumen von 120 Millionen Euro und wird zu je einem Drittel von Bund, westdeutschen Bundesländern, den beiden großen christlichen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden getragen. Der Fonds besteht aus zwei Teilen:

    • Der „Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung“ in Höhe von 100 Millionen Euro wird Beeinträchtigungen durch noch heute andauernde Belastungen, die Folgewirkungen der Heimunterbringung darstellen, ausgleichen, beziehungsweise mildern. Er wird für den daraus resultierenden besonderen Hilfebedarf verwendet und ergänzt das bereits bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme.
    • Der Rentenersatzfonds wird Leistungen in Höhe von 20 Millionen Euro erbringen, die etwaige Minderungen von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge ausgleichen sollen.

    Die Hilfen und Maßnahmen sind freiwillige Beiträge der Errichter des Fonds und sollen einen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens leisten, da Ansprüche der Betroffenen gegen die am Unrecht in der Heimerziehung beteiligten Institutionen und Personen nur schwer oder gar nicht durchgesetzt werden können. Ein Rechtsanspruch der Betroffenen auf Leistungen aus dem Fonds besteht jedoch nicht.

    Die Schädigungen sind glaubhaft zu machen.

    Zu den Errichtern des Fonds

    Telefonischer Kontakt

    Auskünfte zu den westdeutschen Anlauf- und Beratungsstellen und zu den Informationsstellen in den ostdeutschen Bundesländern erhalten Sie kostenfrei unter folgender Telefonnummer: 

       0800 1004900

       Kontaktformular

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