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Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990"
Auch in der DDR haben viele Kinder und Jugendliche schweres Leid und Unrecht in Heimen nach Einweisung durch die Jugendhilfe erfahren. Angesichts des erlittenen Unrechts in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Dauerheimen für Säuglinge und Kleinkinder der DDR beschlossen der Deutsche Bundestag und die Jugendministerinnen und -minister der Länder gleichwertige Hilfsangebote auch für Betroffene der DDR-Heimerziehung, die heute noch an Folgeschäden leiden, vorzusehen.
Der am 26. März 2012 vorgelegte Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ bildete eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung konkreter Hilfsangebote.
Bundesregierung und ostdeutsche Länder kommen im Bericht zu der Einschätzung, dass Zwang und Gewalt für viele Säuglinge, Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen alltägliche Erfahrung waren, insbesondere in den Spezialheimen der Jugendhilfe wurden Menschenrechte verletzt. Den Betroffenen wurden schulische und berufliche Bildungsmöglichkeiten verweigert und sie wurden zur Arbeit gezwungen. Die Erlebnisse in den Heimen führten zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen, die bis heute teilweise traumatisch nachwirken.
Die ostdeutschen Länder und die Bundesregierung entwickelten auf Grundlage der o.g. Beschlüsse und des Berichtes Lösungsvorschläge, die sich an den für westdeutsche ehemalige Heimkinder unterbreiteten Vorschlägen des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren orientieren.
Leistungen des Fonds "Heimerziehung in der DDR"
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