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  • Fonds Heimerziehung West

    Die Angebote des Fonds Heimerziehung West richten sich an Personen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer vollstationären Einrichtung zum Zwecke der öffentlichen Erziehung untergebracht waren.

    Zuständig ist die regionale Anlauf- und Beratungsstelle in dem Bundesland, in dem die oder der Betroffene seinen aktuellen Wohnsitz hat.
    Ausnahme: In Niedersachsen ist die Anlauf- und Beratungsstelle zuständig, in der die damalige Einrichtung ihren Sitz hatte, nicht das einweisende Jugendamt.

    Für Personen, die in ostdeutschen Bundesländern oder außerhalb von Deutschland wohnen, ist die Anlauf- und Beratungsstelle des Bundeslandes zuständig, in dessen Territorium die erste Heimeinweisung erfolgte.

    Informationen zu Anlauf- und Beratungsstellen im jeweiligen Bundesland erhalten Sie telefonisch oder über das Kontaktformular sowie über die Beratungssuche.

    Telefonischer Kontakt

    Auskünfte zu den westdeutschen Anlauf- und Beratungsstellen und zu den Informationsstellen in den ostdeutschen Bundesländern erhalten Sie kostenfrei unter folgender Telefonnummer: 

       0800 1004900

       Kontaktformular

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