Übersicht der Angebote
Mit dem Fonds kann Betroffenen Hilfe gewährt werden, soweit durch die Heimerziehung heute noch Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden bestehen und dieser besondere Hilfebedarf nicht über die bestehenden Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt wird.
Darüber hinaus sollen Betroffene dabei unterstützt werden, ihre Zeit der Heimunterbringung zwischen 1949 und 1975 aufzuarbeiten.
In Fällen, in denen es aufgrund seinerzeit nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, soll mit Hilfe des Fonds ein finanzieller Ausgleich gewährt werden.
Betroffene wenden sich bitte direkt an die für sie zuständige Anlauf- und Beratungsstelle. Einen Überblick über alle Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern und die bislang in den ostdeutschen Bundesländern bestehenden Informationsstellen finden Sie hier bei der Beratungssuche. Sie können auch über ein Online-Formular um Kontaktaufnahme bitten.
Bei der Suche nach der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle unterstützt Sie gerne auch das zentrale Infotelefon. Wenn Sie möchten, werden hier Ihre Kontaktdaten aufgenommen und an die für Sie zuständige Anlauf- und Beratungsstelle weitergeleitet. Die Anlauf- und Beratungsstelle meldet sich dann bei Ihnen.