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Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975
In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Heimaufenthalt vieler ehemaliger Heimkinder war vielfach von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt. Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, dem kann nun Unterstützung gewährt werden. Aus einer Übereinkunft von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen (Errichter des Fonds "Heimerziehung West") ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ hervorgegangen, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde.
Bis zum 31. Dezember 2014 können betroffene ehemalige Heimkinder mit der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds schließen.
Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990
Viele Kinder und Jugendliche haben in Heimen der DDR schweres Leid und Unrecht erfahren. Dieses erlittene Unrecht in Heimen nach Einweisung durch die Jugendhilfe oder in Dauerheimen für Säuglinge und Kleinkinder hat zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen geführt, die bis heute nachwirken. Bund und ostdeutsche Länder (Errichter des Fonds "Heimerziehung in der DDR") sind übereingekommen, Betroffenen Unterstützung zu gewähren und errichteten deshalb zum 1. Juli 2012 den Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990".
Bis zum 30. Juni 2016 können betroffene ehemalige Heimkinder der DDR mit der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds schließen.
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