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  • Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975

    In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Heimaufenthalt vieler ehemaliger Heimkinder war zum großen Teil von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt. Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, dem kann nun Unterstützung gewährt werden. Aus einer Übereinkunft von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ hervorgegangen, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde.
    Bis zum 31. Dezember 2014 können Anträge auf Leistungen aus dem Fonds gestellt werden.

    Zu den Angeboten für Betroffene

    Kontakt

    Auskünfte zu den westdeutschen Anlauf- und Beratungsstellen und zu den Informationsstellen in den ostdeutschen Bundesländern erhalten Sie kostenfrei unter folgender Telefonnummer:

       0800 1004900

    oder über das

       Kontaktformular

    Aufarbeitung des Unrechts in der Heimerziehung in der ehemaligen DDR

    Auch Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen sowie Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR erlitten oftmals Leid und Unrecht. Für diese Betroffenen erarbeiten Bund und ostdeutsche Bundesländer bis zum Sommer 2012 Grundlagen für einen unterstützenden Fonds.

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